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10 Tipps

Zur Privatinsolvenz

10 Tipps um eine Privatinsolvenz zu vermeiden:

  1. Stoppen Sie den Schuldendienst, wenn es sinnlos ist
  • Prüfen Sie, ob ein Insolvenzplan für Sie machbar ist
  • Sammeln Sie Gläubigerpost
  • Eröffnen Sie ein neues Konto
  • Stellen Sie Zahlungen einschuldenhilfe-arrow-small
  • Retten Sie, was gerettet werden darf
  • Suchen Sie einen guten Berater
  • Auf Verlangen die eidesstattliche Versicherung abgeben
  • Leisten Sie keine Zahlungen mehr an Verwandte
  • Lassen Sie den Insolvenzverwalter in Ruhe

Privatinsolvenz vermeiden – Tipps & Tricks!

1. Stoppen Sie den Schuldendienst, wenn es sinnlos ist

So richtig über die Schulden bewusst, werden sich die Betroffenen sobald die erste Pfändung droht. Dann geben sie alles und wollen eine Pfändung oder den Besuch des Gerichtsvollziehers um jeden Preis vermeiden.

Leider wissen viele Betroffene nicht, dass sie nur den pfändbaren Teil ihres Einkommens für Schulden aufwenden müssen. Anstelle sich auf die Pfändungsgrenzen zu berufen, bringen die Betroffenen lieber jeden Cent zur Begleichung der Schulden auf. Geld zum Leben bleibt da nicht übrig. Rechnungen werden geschoben, es entstehen neue Löcher.» Doch versuchen Sie erst gar nicht in die Privatnsolvenz hineinzurutschen. Seien Sie so vernünftig dies zu vermeiden. Ziehen Sie vorher die Notbremse und werden Sie auf einem anderen Weg schuldenfrei.

Tipp: Nehmen Sie Hilfe in Anspruch. Wenn Ihnen nach Abzug der Kreditraten zum Leben weniger als die gesetzliche Pfändungsgrenzen bleibt, sind die Schulden außer Kontrolle geraten. Deswegen sollte Sie sich dabei Unterstützung holen.


2. Prüfen Sie, ob ein Insolvenzplan für Sie machbar ist

Das Insolvenzplan-Verfahren dauert maximal ein Jahr, bis zur kompletten Entschuldung. Der Insolvenzplan ist letztendlich nichts anderes als ein Schuldenvergleich unter gerichtlicher Aufsicht, den Sie den Gläubigern anbieten und über den die Gläubiger in einem Gerichtstermin abstimmen.

Im Gegensatz zum Schuldenvergleich müssen beim Insolvenzplan nicht alle Gläubiger zustimmen, sondern eine einfache Mehrheit der zum gerichtlichen Abstimmungstermin persönlich anwesenden Gläubiger reicht aus. Genau diese gesetzliche Regelung ist Ihre Chance!-> Erfahrungsgemäß interessieren sich Gläubiger nicht für den Ausgang eines Insolvenzplanverfahrens. Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, dass Banken, Finanzämter, Inkassobüros usw. aus Kostengründen nicht zu Abstimmungsterminen erscheinen.

Verfügen Sie nun über einen wohlgesonnenen Gläubiger, der im Idealfall als einziger erscheint und stimmt dieser für den Insolvenzplan, gilt der Insolvenzplan als angenommen. Alle anderen Gläubiger müssen sich fügen.

Zwei Wochen später wird Insolvenzverfahren aufgehoben und Ihnen wird die Restschuldbefreiung erteilt. Damit sind Sie innerhalb der Jahresfrist schuldenfrei. Damit Ihr Insolvenzplan gelingt, sind zwei Dinge wichtig:

Sie brauchen einen Sponsor, der die Zahlung eines Geldbetrages an die Gläubiger verspricht, sollten diese dem Insolvenzplan zustimmen. Sie benötigen mindestens einen wohlgesonnenen Gläubiger, der zum Abstimmungstermin persönlich bei Gericht erscheint und für Ihren Insolvenzplan stimmt.


3. Sammeln Sie die Gläubigerpost

Als erste Maßnahme zur Vorbereitung der Verbraucherinsolvenz sammeln Sie bitte die Gläubigerpost (alle Drohbriefe, Mahnungen, Gerichtsurteile, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Pfändungsprotokolle sowie Protokolle zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung).

! Wichtig ist es, dass Sie alle Gläubiger erfassen. Auf die genaue Höhe der Schuld kommt es nicht an, weil der Schuldenstand ohnehin abgefragt wird.

Anhand der Gläubigerpost wird die Gläubigerliste des Insolvenzantrages ausgefüllt. Die Gläubigeranschriften müssen zustellungsfähig (sämtliche Aktenzeichen der Gläubiger, genauestes Benennen der Firmennamen, Namen der vertretungsberechtigten Geschäftsführer, usw.) sein.

Wir machen es Ihnen noch einfacher! Packen Sie all Ihre Briefe geöffnet oder verschlossen in einen Schuhkarton und schicken uns diesen zu.

Denn gerne unterstützen wir Sie. Über unser Onlineformular können Sie direkt eine kostenfreie Anfrage stellen:


4. Eröffnen Sie ein neues Konto

Zur Vorbereitung einer Insolvenz ist es besonders wichtig, dass Sie ein neues Gehaltskonto einrichten. Befindet sich das derzeitige Gehaltskonto im Minus, ist ein neues Konto geradezu überlebenswichtig.

Mit dem neuen Konto vermeiden Sie zweierlei:

Kontopfändung: Weil das Konto neu ist und deswegen kein Gläubiger kennt, kann es vorläufig nicht gepfändet werden. Totalverlust eines Monatseinkommens: Ist Ihr Gehaltskonto derzeit im Minus, wird die Bank das Konto schließen, sobald sie von der Insolvenz erfährt. Dann fehlt Ihnen ein Monatsgehalt. Die Freigabe ist nicht gerichtlich erzwingbar, weil die Bank Ihr Gehalt mit den Schulden verrechnen darf. Eröffnen Sie deswegen ein Guthabenkonto bei einer neuen Bank. Sobald das neue Konto eingerichtet ist, lassen Sie Ihr Einkommen dorthin überweisen.

Tipp: Wenn das Konto im Minus ist oder bei den Gläubigern bekannt ist, eröffnen Sie ein neues Konto.


5. Stellen Sie die Zahlungen ein

Miete, Strom und alle anderen lebenswichtigen Dinge bedienen Sie natürlich weiter. Bei den anderen Gläubigern aber gibt es keine Ausnahme. Pleite ist pleite, Sie bezahlen nichts und niemanden mehr!

Selbst die Aufforderung des Gerichtsvollziehers zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, sollte Sie nicht zu weiteren Zahlungen bewegen. Mit der Verbraucherinsolvenz wird eine eidesstattliche Versicherung wirkungslos. Sie müssen die eidesstattliche Versicherung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers zwar erklären, aber dies wirkt sich in keinster Weise auf die spätere Restschuldbefreiung aus. ! Nachdem das Einkommen auf ein anderes Konto umgeleitet ist, stellen Sie alle Zahlungen an die Gläubiger ein.


6. Retten Sie, was gerettet werden darf

Zur Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz gehört die Überlegung, welches vorhandene Vermögen man vor der Insolvenz noch „retten“ darf.

Icon Schuldenhilfezentrale Erlaubt ist, wenn Sie Ihr Vermögen für den Lebensunterhalt Ihrer Familie maßvoll aufbrauchen. Maßvoll bedeutet: nicht wesentlich über den Pfändungsgrenzen. Erlaubt ist natürlich auch, wenn Sie vom Ersparten die Schulden abbauen. Wie und wem Sie das Geld verteilen, bleibt Ihnen überlassen. Erhalten Sie während der Insolvenz eine Erbschaft, geht der volle Betrag an den Insolvenzverwalter und während der Wohlverhaltensperiode zur Hälfte. Sie dürfen die Erbschaft aber ausschlagen.

Tipp: Überlegen Sie sich, was von Ihrem Vermögen vor der Insolvenz noch gerettet werden kann, z.B. indem Sie es verbrauchen.


7. Suchen Sie sich einen guten Berater

Suchen Sie sich von Beginn an einen Berater, der für Sie die Verbraucherinsolvenz einleitet.

Tipp: Geben Sie lieber ein bisschen mehr Geld aus, für eine ordentliche Beratung. Die Kosten hierfür holen Sie durch Fehlervermeidung und kürzere Wartezeiten auf jeden Fall wieder rein.

Sie merken schon jetzt, dass Sie die Privatinsolvenz doch lieber vermeiden möchten! » Das Schuldnerhilfe Zentrum ist bemüht dadrum ihre Kunden in eine sorgenfreie Zukunft zu schicken, auch Sie erhalten von uns umfangreiche Beratung sowie Unterstützung. Einfach das Onlineformular ausfüllen:


8. Auf Verlangen den Offenbarungseid abgeben

Selbst wenn Sie die eidesstattliche Versicherung abgeben, können Sie den Vollstreckungsversuchen der Gläubiger gelassen entgegensehen.Drücken Sie sich nicht davor, noch vor der Insolvenz die eidesstattliche Versicherung abzugeben. Wenn Sie in die Insolvenz gehen, ist eine eidesstattliche Versicherung völlig egal und Sie erhalten trotzdem auf jeden Fall die Restschuldbefreiung.

Tipp: Geben Sie die Eidesstattliche Versicherung ab, wenn Sie vor der Insolvenz dazu aufgefordert werden.


9. Leisten Sie keine Überweisungen mehr an Verwandte

Immer wieder kommt es vor, dass ein betroffener Schuldner vor der Insolvenz noch irgendwelche Zahlungen an Verwandte oder Freunde leistet, indem er einen Geldbetrag von seinem Konto auf das Konto der nahestehenden Person überweist. Lassen Sie das bitte sein!

Tipp: Keine Überweisungen an Freund oder Verwandte leisten, denn dies wäre anfechtbar.


10. Lassen Sie den Insolvenzverwalter in Ruhe

Wie die Insolvenz verläuft, liegt insbesondere an der Person des Insolvenzverwalters und wie Sie mit der neuen Situation zurechtkommen. Deshalb hierzu ein paar Verhaltenstipps:

Wenn er etwas von Ihnen will, wird er sich SCHRIFTLICH bei Ihnen melden. Beantworten Sie seine schriftlichen Anfragen ebenfalls schriftlich und behalten Sie eine Kopie Ihres Schreibens als Nachweis.

Sie müssen nur in zwei Fällen von sich aus automatisch tätig werden und den Insolvenzverwalter schriftlich informieren:

  • Umzug
  • Änderung der Einkommens- oder Vermögensverhältnisses
Das Formular zur kostenlosen Schuldenhilfe

Das Formular für Ihre Schuldenfreiheit

Ihr erfahrenes Team

Unser Team ist nicht nur ein Pool an Finanzberatern, der Ihnen bei der Begleichung Ihrer Schulden oder Tilgung Ihrer Raten zu Seite steht.
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